Rechtsprechung
   BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,16229
BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02 (https://dejure.org/2004,16229)
BFH, Entscheidung vom 09.02.2004 - VIII B 230/02 (https://dejure.org/2004,16229)
BFH, Entscheidung vom 09. Februar 2004 - VIII B 230/02 (https://dejure.org/2004,16229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,16229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.10.1994 - 2 BvR 126/94

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch sog.

    Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02
    Er musste deshalb alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und seinen Vortrag darauf einrichten (vgl. u.a. Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 13. Oktober 1994 2 BvR 126/94, Deutsches Verwaltungsblatt 1995, 34).
  • BFH, 23.02.2000 - VIII R 80/98

    Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BFH, 09.02.2004 - VIII B 230/02
    Eine Prozesspartei darf zwar nicht mit einer Tatsachenwürdigung überrascht werden, die von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte; ein Verstoß gegen diesen Grundsatz liegt aber nur vor, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der ein kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 2000 VIII R 80/98, BFH/NV 2000, 978; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 119 Rz. 10 a, m.w.N.).
  • BFH, 05.12.2006 - VIII B 4/06

    NZB: Divergenz, Vertragsauslegung, Rechtsfortbildung

    Weder ist bei fachkundig Vertretenen eine umfassende Erörterung geboten noch muss diese in einem Maße stattfinden, dass dies auf eine Vorwegnahme der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Begründung hinausliefe (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 2004 VIII B 230/02, juris, m.w.N.; vom 10. September 2003 X B 132/02, BFH/NV 2004, 495).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht